AGB und Mietbedingungen
VERMIETUNG
Die Ferienwohnungen, die im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers durch die Agentur FeWo St. Zeno® an Gäste vermietet werden, sind vollständig möbliert und mit allen Gegenständen gemäß aufliegenden Inventarlisten ausgestattet, die man zur Haushaltsführung benötigt.
WOHNUNGSPFLEGE, REKLAMATIONEN
Die Gäste sind verpflichtet, die Wohnungen und das Inventar pfleglich und schonend zu behandeln und diese nach Beendigung der Aufenthaltsdauer in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder an seinen Beauftragten wieder heraus zu geben.
Vor Abreise hat der Gast das Geschirr zu spülen und seine Abfälle gemäß den Mülltrennungsregeln zu entsorgen. Schäden sind unverzüglich anzugeben. Kosten für verursachte Schäden sind zu erstatten. Beseitigung von überdurchschnittlicher Verschmutzung sowie übermäßiger Wäscheverbrauch werden separat in Rechnung gestellt.
Mit Ausnahme von Terrassen und Balkonen besteht in allen Wohnungen Rauchverbot. Haustiere sind nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Untervermietung ist nicht zulässig. Es gilt die jeweilige Hausordnung.
Reklamationen bitten wir uns umgehend vorzutragen. Nur so sind wir in der Lage für Abhilfe zu sorgen.
STORNIERUNGEN
Stornierungen von Buchungen innherhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Buchungsbestätigung sind kostenfrei. Bei Stornierungen nach Ablauf von 7 Tagen, aus irgendeinem Grund, wird für den gebuchten Zeitraum, sofern die Wohnung für diesen Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann, ein Ausfall von 80 % in Rechnung gestellt. Es sei denn der Gast weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt für alle Buchungsverträge ab einer Woche nach Abschluss des Buchungsvertrages und bei vorzeitiger Abreise. Sollte die Wohnung anderweitig vermietet werden können, wird die erhaltene Anzahlung abzüglich einer Stornobearbeitungsgebühr von 30 EUR nach Bekanntgabe der Bankverbindung dem Gast zurückerstattet.
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
ANKUNFT, ABREISE, SCHLÜSSELÜBERGABE,
KOFFERZUSTELLUNG, GETRÄNKESERVICE UND FLUGHAFENTRANSFER
Die gebuchte Ferienwohnung kann in der Regel frühestens ab 14.00 Uhr bezogen werden. Sofern die Wohnung bereits vorher bezugsfertig ist und ein vorzeitiger Wohnungsbezug gewünscht wird, ist dies nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Schlüsselausgabe erfolgt in der Regel beim Lotto/Toto Geschäft am Bahnhofsplatz, das täglich auch an Sonn- und Feiertagen bis 20.00 Uhr geöffnet hat. Sollte absehbar werden, dass Sie erst nach 20.00 Uhr eintreffen, bitten wir umgehend um Benachrichtigung, um die Anreise persönlich vorzunehmen. Für Quartiere, die in der Zenostraße 5 liegen, können die Schlüssel rechts vom Hauseingang Zenostraße 5 in der Nische in einem Metallkästchen hinterlegt werden.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Gepäckzustellungen per Service können im Haus St. Zeno vorab erfolgen. Bei den übrigen Quartieren sind der Zustell- und Abholtermin so anzugeben, dass diese durch den Gast wahrgenommen werden können.
Getränkebestellungen können unter der Tel. Nr. 08651 610 98 99 aufgegeben werden. Beachten Sie bitte bei Getränkeanlieferungen zwei Tage Vorlaufzeit und dass diese erst nach Anreise möglich sind.
Flughafentransfers kann der Gast unter der Tel. +43 662 81 61, Flughafentransfer Salzburg, und unter
Tel. +49 (0)170 941 52 94, Sylvias Fahrservice Bad Reichenhall, selbständig organisieren.
ANZAHLUNG, ABRECHNUNG, BEZAHLUNG
Bei jeder Buchung wird eine Anzahlung von mindestens 100 EUR verlangt. Die Überweisung der Anzahlung hat für den Empfänger kostenfrei zu erfolgen. Die Bezahlung der Rechnung kann zu Beginn des Aufenthaltes spätestens jedoch einen Werktag vor Abreise vormittags im Büro vorgenommen werden. Die Bezahlung ist in bar, per Überweisung vorab oder per EC-Karten-Kontoabbuchung möglich.
KURTAXE
Gemäß Kurtaxordnung ist jeder Gast verpflichtet, Kurtaxe im Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall zu entrichten. Die Ausgabe der Kurkarte/Gästekarte und das Inkasso erfolgt durch die Kur-GmbH/Tourismusinfo in der Wittelsbacherstraße 15. Die Durchschläge der Kurtaxanmeldeformulare sind zu Kontrollzwecken bei uns im Büro abzugeben.
Für die Ausstellung der Gästekarten werden folgende Daten benötig: Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, ggf. Nr. und Gültigkeitsdauer der Schwerbeschädigtenausweises ggf. mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der ständigen Begleitperson.
Kurzone I und II: 3 EUR/Person (Schwerbehinderte: 2,50 EUR)
Geschäftsleute- und Handwerkertarif: 1,50 EUR/Person
Bei einem Schwerbeschädigtenausweis mit der eingetragenen Notwendigkeit der ständigen Begleitperson, ist die Begleitperson von der Kurtaxe befreit. Kinder bis zu 16 Jahren in Begleitung von Familienangehörigen sind ebenfalls kurtaxfrei. Ehrenkurgäste haben eine entsprechende Bestätigung durch die Kur-GmbH vorzulegen.
Änderungen vorbehalten.